Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
18.04.2023
Eröffnungen
31.03.2023
Eröffnungen
22.02.2023
Sicherungsmaßnahmen
30.05.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
19.08.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.01.2019 bis zum 31.12.2019
23.01.2019
Neueintragungen